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Willkommen in der Wasserwacht Grafrath

Boot fahren auf der Amper

Besonders hervorzuheben ist das zeitlich beschränkte Bootfahrverbot für die Amper. Das Fahren mit Kajak, Schlauchboot, Floß und ähnlichem ist in den beiden Naturschutzgebieten „Ampermoos“ und „Amperauen mit Leitenwäldern zwischen Fürstenfeldbruck und Schöngeising“ jedes Jahr vom 1. März bis einschließlich 15. Juli verboten. Das bedeutet, dass von Eching/Stegen bis Grafrath und von Schöngeising bis zum Stausee in Fürstenfeldbruck die Amper in dieser Zeit für Freizeitkapitäne gesperrt ist.

Info LRA-FFB

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